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Hörgeräte und Steuern – So können Sie Ihre Kosten richtig steuerlich absetzen

  • Autorenbild: Alexander von Bandemer
    Alexander von Bandemer
  • vor 5 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Hörgeräte sind nicht nur eine große Hilfe im Alltag, sondern auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Viele Betroffene fragen sich daher, ob sich diese Ausgaben steuerlich absetzen lassen. Die gute Nachricht: In vielen Fällen ist das möglich. Dieser Artikel zeigt, wie Sie dabei vorgehen sollten.


Steuerliche Erleichterung durch Hörgeräte

Da Hörgeräte als medizinisch notwendige Hilfsmittel gelten, können sowohl die Anschaffungskosten als auch laufende Ausgaben (wie Batterien oder Wartung) unter bestimmten Bedingungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden.


Außergewöhnliche Belastungen – was bedeutet das?

Kosten für Hörgeräte zählen in der Regel zu den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Damit diese Ausgaben berücksichtigt werden, müssen sie den individuell berechneten zumutbaren Eigenanteil überschreiten. Dieser richtet sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder.



Taschenrechner, Stift und Hörgerät auf Steuerunterlagen – Symbolbild für steuerliche Absetzbarkeit
Hörgeräte können steuerlich geltend gemacht werden. Erfahren Sie hier, wie Sie Anschaffungs- und Folgekosten richtig in der Steuer angeben.


Wie wird der Eigenanteil berechnet?

Die Höhe des Selbstbehalts variiert je nach finanzieller Situation. Wer ein hohes Einkommen hat, muss einen entsprechend höheren Anteil selbst tragen. Für Rentner oder Personen mit geringem Einkommen fällt der Eigenanteil meist deutlich niedriger aus.


Was das Finanzamt braucht: Nachweise & Dokumentation

Damit die Kosten anerkannt werden, sollten Sie alle relevanten Belege sorgfältig aufbewahren: Rechnungen für Hörgeräte, Batterien, Reparaturen oder Anpassungen. Auch eine ärztliche Verordnung kann hilfreich sein, um die medizinische Notwendigkeit zu belegen.


Belege richtig organisieren

Sorgen Sie für eine geordnete Ablage – im Original und gerne auch als digitale Kopie. So können Sie im Fall einer Nachfrage durch das Finanzamt schnell reagieren und sparen sich Zeit und Aufwand.


Besondere Fälle – berufliche Nutzung & mehr

Wenn das Hörgerät auch im beruflichen Umfeld notwendig ist – z. B. bei Lehrern oder im Kundenkontakt – können unter Umständen auch weitere Kosten als Werbungskosten anerkannt werden. Sprechen Sie in solchen Fällen am besten mit einer steuerlichen Fachkraft.


Fazit: Steuerlich profitieren mit guter Vorbereitung

Wer sich frühzeitig informiert und alle Belege griffbereit hat, kann einen Teil der Kosten für Hörgeräte steuerlich absetzen. Bei Unsicherheiten ist eine kurze Rücksprache mit einem Steuerberater empfehlenswert – oft lohnt sich das doppelt.



Häufige Fragen für Hörgeräte steuerlich absetzen (FAQ)

Kann ich mein Hörgerät immer absetzen?

In der Regel ja – sofern der Eigenanteil überschritten wird.

Was ist mit Zuzahlungen?

Wie lange muss ich Belege aufheben?

Gilt das auch für Zubehör wie Batterien?

Brauche ich zwingend ein Rezept?


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