Hörgeräte-Preise: Was kostet gutes Hören?
Transparente Preise, kompetente Beratung, für jedes Budget die passende Lösung.
Der Krankenkassen-Zuschuss
Alle gesetzlich Versicherten mit diagnostiziertem Hörverlust haben Anspruch auf einen Festbetrag von ihrer Krankenkasse. Unsere Hörgeräte-Preise sind transparent, der Kassenzuschuss liegt aktuell bei:
Damit können Sie ein Basisgerät ohne Eigenanteil erhalten. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät. Für komfortablere Modelle zahlen Sie die Differenz selbst.
Unser Versprechen: Wir beraten Sie offen, welches Gerät tatsächlich zu Ihnen passt, ohne Verkaufsdruck.
Was kostet ein Hörgerät?
Bewegen Sie den Regler und entdecken Sie, was jede Technologiestufe für Ihren Alltag bedeutet.
* Preishinweise
- Alle Preise sind Richtwerte, abhängig von Hersteller, Bauform und Ausstattung.
- GKV: Eigenanteil nach Abzug des Kassenzuschusses, zzgl. 10 € Zuzahlung/Gerät.
- PKV: Gesamtpreis inkl. Service. Erstattung je nach Tarif.
Was die Krankenkasse übernimmt
Der Festbetrag von ca. 785 Euro pro Ohr klingt erst mal abstrakt. Was er konkret abdeckt, wissen viele Patienten nicht: Er umfasst das Hörgerät selbst, alle Anpassungstermine bis zur Endversorgung, eine individuell gefertigte Otoplastik und eine Reparaturpauschale für die gesamte Nutzungsdauer von 6 Jahren. In manchen Krankenkassenverträgen sind auch Batterien beziehungsweise Akkutausch enthalten.
Voraussetzungen für den Kassenzuschuss: Ein HNO-Arzt muss eine Hörgeräte-Verordnung ausstellen. Der Hörverlust muss mindestens 30 dB auf dem besseren Ohr in mindestens einer Prüffrequenz zwischen 500 und 4.000 Hz betragen. Die Verordnung muss innerhalb von 28 Tagen beim Hörakustiker vorgelegt werden. Rechtsgrundlage: §33 und §36 SGB V.
Rechtsgrundlage Festbetrag: Der Krankenkassen-Festbetrag von rund 785 Euro pro Ohr basiert auf § 33 SGB V. Hörgeräte sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V) unter Produktgruppe 13 gelistet.
Bei beidseitiger Versorgung verdoppelt sich der Zuschuss auf ca. 1.570 Euro. Die meisten Versorgungen sind beidseitig, weil Hörverlust typischerweise beide Ohren betrifft. Nach 6 Jahren besteht Anspruch auf neue Geräte mit vollem Festbetrag. Bei nachweisbarer Verschlechterung des Hörvermögens kann ein vorzeitiger Antrag gestellt werden. Wer ein geringes Einkommen hat, kann zudem die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät per Härtefallregelung erstatten lassen.
Hörgeräte-Preise im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für Eigenanteile nach Abzug des gesetzlichen Kassenzuschusses von ca. 785 Euro pro Ohr. Alle Angaben beziehen sich auf zwei Hörgeräte.
* Richtwerte, abhängig von Hersteller, Modell und Bauform. Kassenzuschuss ca. 785 Euro pro Ohr (Quelle: GKV-Spitzenverband, §36 SGB V). Stand: April 2026.
Hinweis: Erstattungsfähige Hörgeräte müssen nach § 33 SGB V im GKV-Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 13) gelistet sein. Wir prüfen die Listung vor jedem Kostenvoranschlag.
Konkret gerechnet
Was zahlen Sie wirklich?
Zwei Beispiele aus der Praxis, damit die Zahlen greifbar werden:
Mittelklasse-Versorgung
Gerätepreis ca. 1.500 Euro pro Ohr
abzüglich Kassenzuschuss ca. 785 Euro
= Eigenanteil ca. 725 Euro pro Ohr
(ca. 1.450 Euro für zwei Geräte)
Premium-Versorgung
Gerätepreis ca. 2.800 Euro pro Ohr
abzüglich Kassenzuschuss ca. 785 Euro
= Eigenanteil ca. 2.025 Euro pro Ohr
(ca. 4.050 Euro für zwei Geräte)
Kassenzuschuss-Daten: GKV-Spitzenverband, Festbeträge für Hörhilfen (§36 SGB V). Stand: April 2026.
Privatpatienten & Beihilfe
Als Privatpatient oder Beamter mit Beihilfeanspruch gelten andere Regelungen. Die meisten Tarife erstatten deutlich mehr als die gesetzliche Krankenkasse. Wir helfen Ihnen, Ihre Police zu verstehen und stellen alle notwendigen Belege aus.
Was Patienten oft fragen
Kann ich auch ohne Eigenanteil ein gutes Hörgerät bekommen?
Ja. Kassengeräte sind vollwertige digitale Hörgeräte mit automatischer Lärmreduzierung und Rückkopplungsunterdrückung. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät. Bei Hörakustik von Bandemer beraten wir Sie individuell, ob ein Kassengerät für Ihren Hörverlust und Alltag ausreicht. Sie können jedes Gerät vorab kostenlos Probetragen.
Was brauche ich, damit die Krankenkasse zahlt?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung vom HNO-Arzt. Der Hörverlust muss bei einem Hörtest festgestellt worden sein. Die Verordnung legen Sie uns innerhalb von 28 Tagen vor, dann übernehmen wir die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse direkt.
Wann habe ich erneut Anspruch auf neue Hörgeräte?
Nach 6 Jahren besteht ein neuer Versorgungsanspruch mit vollem Kassenzuschuss. Bei deutlicher Verschlechterung des Hörvermögens ist ein früherer Antrag möglich. Sprechen Sie uns an, wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos. Weitere Antworten finden Sie auf unserer Seite Häufige Fragen.
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Medizinischer Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren HNO-Arzt. Für die hörakustische Versorgung beraten wir Sie gerne persönlich.
