Hörgeräte steuerlich absetzen — so holen Sie sich Geld zurück
Hörgeräte kosten Geld. Manchmal viel Geld, besonders wenn Sie sich für ein Modell entscheiden, das mehr kann als die Kassenversorgung. Was viele nicht wissen: Einen Teil dieser Kosten können Sie über die Steuererklärung zurückholen.
Hörgeräte sind außergewöhnliche Belastungen
Hörgeräte gelten steuerlich als medizinisches Hilfsmittel, genau wie Brillen, Zahnersatz oder orthopädische Einlagen. Das Finanzamt erkennt sie als außergewöhnliche Belastung an (§ 33 EStG).
Das bedeutet: Ihre Eigenanteile für Hörgeräte mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen. Nicht den vollen Betrag, dazu gleich mehr, aber oft genug, dass sich der Aufwand lohnt.
Was genau können Sie absetzen?
Absetzbar ist alles, was Sie selbst bezahlt haben und was Ihre Krankenkasse nicht übernommen hat:
- Eigenanteil für die Hörgeräte (die Differenz zwischen Kassenversorgung und dem Gerät, das Sie gewählt haben)
- Zuzahlung (gesetzliche 10 Euro pro Gerät)
- Batterien und Zubehör (Trockenstationen, Reinigungsmittel, Schirmchen)
- Reparaturkosten, die nicht von der Kasse gedeckt wurden
- Fahrtkosten zu Ihrem Hörakustiker (0,30 Euro pro Kilometer, einfache Strecke)
- Otoplastiken (individuell gefertigte Ohrpassstücke)
Nicht absetzbar: Kosten, die Ihre Krankenkasse bereits erstattet hat. Nur Ihr tatsächlicher Eigenanteil zählt. In unserem kostenlosen Probetragen können Sie verschiedene Preisklassen vergleichen, bevor Sie sich entscheiden.
Die Hürde: zumutbare Belastung
Das Finanzamt erstattet nicht ab dem ersten Euro. Es gibt eine zumutbare Belastung, einen Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen, bevor die Steuerersparnis greift.
Wie hoch dieser Eigenanteil ist, hängt von drei Faktoren ab:
- Ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte
- Ihrem Familienstand
- Ihrer Kinderzahl
Bei einem Alleinstehenden ohne Kinder mit 40.000 Euro Jahreseinkommen liegt die zumutbare Belastung bei rund 2.400 Euro. Erst was darüber hinausgeht, wirkt sich steuerlich aus.
Mein Tipp: Sammeln Sie alle Gesundheitskosten eines Jahres, nicht nur Hörgeräte. Zahnarzt, Brille, Medikamente, Physiotherapie. Alles zusammen überschreitet die Grenze schneller als man denkt.
Diese Belege brauchen Sie
- Ärztliche Verordnung vom HNO-Arzt
- Rechnung vom Hörakustiker mit genauer Aufschlüsselung
- Kassenbescheid Ihrer Krankenkasse
- Zahlungsbelege (Kontoauszüge oder Quittungen)
- Fahrtenbuch oder Aufstellung, wenn Sie Fahrtkosten geltend machen
Bewahren Sie alles mindestens vier Jahre auf. Das Finanzamt kann nachfragen.
So tragen Sie es in die Steuererklärung ein
Anlage Außergewöhnliche Belastungen, dort gehören Ihre Hörgerätekosten hin.
- Tragen Sie den Gesamtbetrag Ihrer Krankheitskosten in Zeile 13 ein
- Das Finanzamt berechnet automatisch die zumutbare Belastung und zieht sie ab
- Der Rest mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen
Wenn Sie unsicher sind: Ihr Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein kennt das Verfahren.
Sonderfall: Hörgeräte für den Beruf
Brauchen Sie Hörgeräte nachweislich für Ihren Beruf, können die Kosten unter Umständen auch als Werbungskosten absetzbar sein, ohne zumutbare Belastung. Voraussetzung: Nachweis der beruflichen Notwendigkeit. Fragen Sie Ihren Steuerberater danach.
Was bringt das konkret?
Ein Beispiel: Sie haben 3.200 Euro Eigenanteil für zwei Hörgeräte bezahlt, dazu 400 Euro Zubehör und 800 Euro andere Gesundheitskosten im selben Jahr. Gesamt: 4.400 Euro. Minus 2.400 Euro zumutbare Belastung = 2.000 Euro absetzbar. Bei 35 Prozent Grenzsteuersatz: 700 Euro zurück.
Kein Vermögen, aber 700 Euro, die Sie sonst verschenkt hätten.
Häufige Fehler vermeiden
- Belege nicht gesammelt, ohne Rechnung kein Abzug
- Kassenerstattung nicht abgezogen, nur Ihr Eigenanteil zählt
- Andere Gesundheitskosten vergessen, alles zusammen überschreitet die Grenze schneller
- Frist verpasst. Sie können bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen
Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung oder brauchen eine Aufstellung für das Finanzamt? Ein kostenloser Hörtest ist der erste Schritt, und die Rechnung, die Sie dabei erhalten, können Sie direkt für die Steuer verwenden. Rufen Sie mich an unter 0621 / 484 92 650 oder kommen Sie in der Dürerstraße 16 in Mannheim-Neuostheim vorbei.
Alexander von Bandemer
Hörakustik-Meister (HWK) · ehem. Leiter Abteilung Hörakustik bei Widex · ehem. GEERS Product Manager
Seit der Gründung von Hörakustik von Bandemer in Mannheim-Neuostheim beraten wir herstellerunabhängig — mit dem Ziel, für jeden Kunden die individuell beste Hörlösung zu finden.
Mehr erfahren →Verwandte Artikel
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