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Neue Hörgeräte nach 6 Jahren — Ihr Recht auf Wiederversorgung

 ·  Kosten & Finanzierung

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Ihre Hörgeräte sind sechs Jahre alt oder älter? Dann haben Sie sehr wahrscheinlich Anspruch auf neue. Mit vollem Kassenzuschuss. Viele unserer Kunden wissen das nicht und tragen ihre alten Geräte viel länger als nötig. Dabei hat sich die Technik in sechs Jahren spürbar weiterentwickelt.

Was Wiederversorgung bedeutet

Nach §33 SGB V und der Hilfsmittel-Richtlinie steht Ihnen alle sechs Jahre eine neue Hörgeräteversorgung zu, bezahlt von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Der Festbetrag wird erneut übernommen. Auch dann, wenn Ihre alten Geräte noch funktionieren.

Der Grund: Sechs Jahre Technikentwicklung machen einen spürbaren Unterschied. Und Hörgeräte verschleißen. Schweiß, Feuchtigkeit, tägliche Beanspruchung, das hinterlässt Spuren.

Wann haben Sie Anspruch?

Die Voraussetzungen sind überschaubar:

Sechs Jahre müssen seit der letzten Versorgung vergangen sein. Das Datum finden Sie in Ihren Krankenkassenunterlagen oder auf der Rechnung Ihres letzten Geräts.

Sie brauchen eine neue Verordnung vom HNO-Arzt. Der führt einen Hörtest durch und dokumentiert Ihren aktuellen Hörstatus.

Das Audiogramm zeigt Ihren aktuellen Hörverlust. Meist hat sich in sechs Jahren etwas verändert. Aber auch bei stabilem Hörverlust besteht der Anspruch, weil die alte Technik veraltet ist.

Wichtig: Auch vor den sechs Jahren ist eine Neuversorgung möglich, wenn sich Ihr Hörverlust deutlich verschlechtert hat oder das Gerät irreparabel kaputt ist. Dann prüft die Kasse den Antrag einzeln.

Der Ablauf in vier Schritten

Zuerst zum HNO. Sagen Sie, dass Sie eine Wiederversorgung wollen. Der Arzt macht einen Hörtest und stellt Ihnen eine Verordnung aus.

Dann zu uns. Wir machen einen eigenen Hörtest, reden über Ihre Erfahrungen mit den alten Geräten. Was lief gut? Was hat genervt? Was wünschen Sie sich von den neuen?

Danach testen Sie Geräte. Wir schlagen zwei bis drei Modelle verschiedener Hersteller vor, abgestimmt auf Ihr Audiogramm und Ihren Alltag. Sie tragen jedes Gerät mehrere Tage und vergleichen direkt. Wir sind herstellerunabhängig, deshalb empfehlen wir, was zu Ihnen passt.

Am Ende entscheiden Sie. Wir rechnen den Festbetrag mit Ihrer Kasse ab. Wenn Sie ein Gerät oberhalb des Festbetrags wählen, zahlen Sie nur die Differenz plus 10 Euro gesetzliche Zuzahlung pro Ohr. Diese können Sie steuerlich absetzen.

Was zahlt die Kasse?

Der Festbetrag liegt bei 785 Euro pro Ohr. Beidohrig sind das 1.570 Euro. Ihre Kasse übernimmt diesen Betrag vollständig, abzüglich 10 Euro Zuzahlung pro Ohr.

Der Festbetrag deckt alles ab: Gerät, Anpassung, Otoplastiken und sechs Jahre Nachsorge. Wer ein technisch aufwendigeres Modell möchte, zahlt die Differenz als Eigenanteil.

Warum sich neue Geräte lohnen

Die Technik macht alle zwei bis drei Jahre einen hörbaren Sprung. Wer heute noch Geräte von 2020 trägt, verpasst einiges.

Die Sprachverständlichkeit in lauter Umgebung ist bei aktuellen Chips deutlich besser. Moderne Geräte laufen mit Lithium-Ionen-Akku, das tägliche Batteriewechseln fällt weg. Telefonate und Fernsehton lassen sich per Bluetooth direkt ins Hörgerät streamen. Hersteller wie Phonak und Widex setzen mittlerweile KI ein, die Klangeinstellungen automatisch an die Hörsituation anpasst. Und die Bauformen sind kleiner geworden, aktuelle RIC-Geräte fallen hinter dem Ohr kaum noch auf.

Sie wissen nicht, ob Ihre sechs Jahre um sind?

Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei. Anhand der Seriennummer können wir das Alter Ihrer Geräte bestimmen und prüfen, ob eine Wiederversorgung für Sie infrage kommt. Kostet nichts, verpflichtet zu nichts.

Hörakustik von Bandemer
Dürerstraße 16, 68163 Mannheim
Telefon: 0621 / 484 92 650

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Regelungen einzelner Krankenkassen können abweichen. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Anspruch wenden Sie sich an Ihre Kasse oder an uns.

AvB

Alexander von Bandemer

Hörakustik-Meister (HWK) · ehem. Leiter Abteilung Hörakustik bei Widex · ehem. GEERS Product Manager

Seit der Gründung von Hörakustik von Bandemer in Mannheim-Neuostheim beraten wir herstellerunabhängig — mit dem Ziel, für jeden Kunden die individuell beste Hörlösung zu finden.

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