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Hörgerät verloren oder kaputt: Was Versicherung und Kasse zahlen

 ·  Ratgeber Hörgesundheit

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Das Hörgerät ist beim Spaziergang aus dem Ohr gefallen oder funktioniert nach einem Sturz nicht mehr. Wer ein Hörgerät verloren oder kaputt hat, fragt sich zuerst: Was zahlen Versicherung und Kasse, und was bleibt als Eigenanteil?

Hörgerät verloren oder kaputt: Was Versicherung und Kasse zahlen

Ob Sie etwas dazuzahlen müssen, hängt davon ab, was genau passiert ist. Ein defektes Gerät ist ein Reparaturfall. Ein verlorenes oder gestohlenes Gerät ist ein Ersatzfall. Beide Fälle behandeln Krankenkassen und private Versicherungen sehr unterschiedlich.

Für gesetzlich Versicherte gilt als Grundlage der Festbetrag. Die Krankenkasse zahlt pro Ohr einen Festbetrag von ca. 785 Euro. Darin stecken das Hörgerät mit Anpassung für ca. 685 Euro und eine Reparaturpauschale für sechs Jahre von ca. 125 Euro. Bei höhergradiger Schwerhörigkeit liegt der Festbetrag bei ca. 820 Euro pro Ohr, die Reparaturpauschale bei ca. 180 Euro.

Was die Krankenkasse bei Reparaturen übernimmt

Die Reparaturpauschale ist Teil des Festbetrags. Der Hörakustiker bekommt sie bei der Versorgung von der Kasse und übernimmt damit die Reparaturen während der Nutzungsdauer. Für Sie heißt das: Wer ein Gerät zum Kassenfestbetrag trägt, bekommt übliche Defekte in diesem Zeitraum in der Regel ohne eigene Rechnung behoben.

Bei Geräten mit Eigenanteil sieht es anders aus. Die Pauschale richtet sich nach dem Festbetrag und nicht nach dem Preis des Geräts. Reparaturen an höherwertiger Technik können deshalb mehr kosten als die Pauschale abdeckt. Vor dem Kauf lohnt es sich zu klären, welche Leistungen im Servicepaket des Fachbetriebs stecken und wo die Grenzen liegen.

Nicht jeder Schaden ist ein Reparaturfall. Ein Gerät, das zertreten, vom Hund zerkaut oder in der Waschmaschine gelandet ist, fällt häufig unter Fremd- oder Eigenverschulden. Solche Schäden deckt die Reparaturpauschale nicht immer ab.

Hörgerät verloren: Wann die Kasse einspringt

Beim Verlust wird es schwieriger. Die Krankenkasse geht bei Hörgeräten von einer Nutzungsdauer von sechs Jahren aus. Ist das Gerät vorher weg, besteht kein automatischer Anspruch auf eine neue Versorgung zum Festbetrag. Die Kasse entscheidet im Einzelfall und prüft dabei, ob der Verlust vermeidbar war.

Bei Hörakustik von Bandemer in Mannheim-Neuostheim erleben wir, dass Kassen unterschiedlich entscheiden. Eine schriftliche Schilderung des Hergangs und eine Verlustanzeige helfen bei der Prüfung. Ändert sich das Gehör deutlich, kann eine neue ärztliche Verordnung eine vorzeitige Neuversorgung begründen. Das entscheidet der HNO-Arzt nach seiner Untersuchung.

Welche private Versicherung bei Verlust und Schaden hilft

Wo die Kasse nicht zahlt, greifen private Versicherungen, sofern sie bestehen. Wer zahlt, hängt vom Schadensfall ab:

  • Hörgeräteversicherung: Spezielle Policen decken je nach Vertrag Verlust, Diebstahl und Beschädigung ab. Die Selbstbeteiligung und die Frage, ob einfaches Verlieren mitversichert ist, sind im Vertrag geregelt.
  • Hausratversicherung: Sie greift meist bei Einbruchdiebstahl, Brand oder Leitungswasser. Wer das Gerät unterwegs verliert, hat damit in der Regel keinen Anspruch.
  • Private Haftpflicht des Verursachers: Beschädigt eine andere Person Ihr Hörgerät, kann deren Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Gerade bei Geräten mit höherem Eigenanteil lohnt sich eine Hörgeräteversicherung. Ein Blick in die Bedingungen zeigt, ob Verlust ausdrücklich eingeschlossen ist. Manche Tarife zahlen nur bei Diebstahl mit Nachweis.

Checkliste: Hörgerät verloren oder kaputt, was Versicherung und Kasse zahlen

Im Schadensfall hilft eine klare Reihenfolge. So bleiben Ihre Ansprüche erhalten:

  • Hergang sofort schriftlich festhalten: Datum, Ort, Umstände.
  • Bei Diebstahl eine Anzeige bei der Polizei erstatten und das Aktenzeichen notieren.
  • Defekte Geräte nicht selbst öffnen oder trocknen, sondern beim Hörakustiker prüfen lassen.
  • Kaufbeleg, Seriennummer und Versorgungsunterlagen bereitlegen.
  • Versicherung und gegebenenfalls Krankenkasse zeitnah informieren und Fristen der Police beachten.

Alexander von Bandemer, Hörakustik-Meister und ehemaliger Leiter der Abteilung Hörakustik bei Widex Deutschland, empfiehlt, die Seriennummern beider Geräte direkt nach der Anpassung abzufotografieren. Im Schadensfall spart das Zeit, und viele Versicherer verlangen genau diese Angabe.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse ein neues Hörgerät bei Verlust?

Einen automatischen Anspruch gibt es vor Ablauf der Nutzungsdauer von sechs Jahren nicht. Die Kasse prüft den Einzelfall. Eine genaue Schilderung des Verlusts und bei Diebstahl eine Anzeige verbessern die Chancen auf eine Kostenübernahme.

Wer zahlt die Reparatur eines Hörgeräts?

Bei gesetzlich Versicherten deckt die Reparaturpauschale von ca. 125 Euro pro Ohr übliche Reparaturen während der Nutzungsdauer ab. Sie ist Teil des Festbetrags. Schäden durch Eigen- oder Fremdverschulden sind davon oft ausgenommen.

Lohnt sich eine Hörgeräteversicherung?

Bei Geräten mit Eigenanteil ist eine Versicherung sinnvoll, weil der Ersatz sonst aus eigener Tasche bezahlt wird. Wichtig ist, dass Verlust im Vertrag ausdrücklich genannt ist. Vergleichen Sie Selbstbeteiligung und Laufzeit vor dem Abschluss.

Wie lange dauert eine Reparatur?

Kleinere Defekte wie verstopfte Filter oder ein gerissener Schallschlauch am HdO-Gerät lassen sich oft direkt im Fachgeschäft beheben. Muss das Gerät zum Hersteller, dauert es länger. Fragen Sie in diesem Fall nach einem Leihgerät für die Überbrückung.

Empfehlung

Klären Sie schon beim Kauf, welche Schäden die Reparaturpauschale abdeckt und ob eine Versicherung für Verlust sinnvoll ist. Ist das Hörgerät verloren oder kaputt, dokumentieren Sie den Hergang sofort und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Anträge stellen. Hörakustik von Bandemer in Mannheim prüft defekte Geräte vor Ort und bespricht mit Ihnen, welche Kostenträger in Frage kommen.

Hörakustik von Bandemer
Dürerstraße 16, 68163 Mannheim
Telefon: 0621 / 484 92 650

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse, Ihre Versicherung oder einen Rechtsberater. Die Leistungen der Kassen und die Bedingungen einzelner Versicherungen können abweichen.

AvB

Alexander von Bandemer

Hörakustik-Meister (HWK) · ehem. Leiter Abteilung Hörakustik bei Widex · ehem. GEERS Product Manager

Seit der Gründung von Hörakustik von Bandemer in Mannheim-Neuostheim beraten wir herstellerunabhängig — mit dem Ziel, für jeden Kunden die individuell beste Hörlösung zu finden.

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